Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher oder verwandter Art handelt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
2. Auftragserteilung
Aufträge gelten von Pharmazeutika als verbindlich angenommen, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Lieferung bestätigt werden.
Im Falle der Lieferung von Betäubungsmitteln, Giften und anderen Stoffen, deren Anwendung besonderen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung dafür, dass er mit diesen Mitteln handeln darf und sie für einen erlaubten Zweck verwendet. Die arzneimittelrechtliche Verantwortung für die Einfuhr von Fertigarzneimitteln liegt ausschließlich bei dem Kunden.
3. Preise/Konditionen
Die Berechnung der Verkaufspreise erfolgt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, zu den am Liefertag gültigen Preisen und Konditionen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Etwaige vorangegangene Preisangaben, z. B. bei der telefonischen Entgegennahme von Bestellungen oder bei der Auftragsbestätigung, erfolgen ohne Gewähr und sind ungefähre Angaben.
Für besondere Leistungen ist Pharmazeutika berechtigt, angemessene zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt z. B. für Entgelte für Dienstleistungen, Kosten für besondere Sicherung und Schutzvorrichtungen etc. Die Lieferung ist ab einem Nettoauftragswert von € 150,00 versandkostenfrei, ausgenommen hiervon sind Express- und Kühllieferungen.
Sofern nicht ein bestimmter Versandweg mit dem Kunden vereinbart wurde, bleibt die Wahl des Versandwegs grundsätzlich Pharmazeutika vorbehalten. Bei Lieferung „Beipack“ (über den Großhandel) werden € 2,50 zzgl. Umsatzsteuer pro Lieferung, bei Lieferung auf dem Postweg € 4,90 zzgl. Umsatzsteuer pro Lieferung in Rechnung gestellt.
4. Lieferung/Lieferfristen/Gefahrübergang
Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten. Lieferfristen sind annähernd, sofern nichts anderes ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist. In Fällen höherer Gewalt (einschließlich Streiks) ist unsere Lieferpflicht für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung suspendiert. Teillieferungen sind zulässig, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
Bei Versendung der Ware an den Kunden geht mit Verlassen des Lagers der Pharmazeutika die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Kunden. Dies gilt unabhängig von der gewählten Versandart.
5. Gewährleistung/Verjährung
Für einwandfrei gelieferte Ware besteht kein Rückgaberecht des Kunden.
Falsch- oder Fehllieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich gegenüber Pharmazeutika zu beanstanden, soweit die Falsch- oder Fehllieferungen im Rahmen einer dem Kunden zumutbaren Untersuchung für diesen erkennbar waren.
Hinsichtlich der Nacherfüllung hat Pharmazeutika die Wahl zwischen Ersatzlieferung oder Kaufpreiserstattung. Ist Pharmazeutika die Ersatzlieferung trotz schriftlicher angemessener Fristsetzung durch den Kunden nicht oder nicht fristgerecht möglich, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt für eine erneute Falsch- oder Fehllieferung. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Fälle, in denen Pharmazeutika zwingend gesetzlich haftet.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt und in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Pharmazeutika und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Pharmazeutika tritt nicht in etwaige Zusagen der Hersteller und/oder anderer Vorlieferanten ein. Solche Zusagen begründen keine eigene Verpflichtung von Pharmazeutika.
6. Zahlungsbedingungen/Verzug/Aufrechnung
Die Rechnungen von Pharmazeutika sind 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig. Skonto wird gewährt i. H. v. 2 % bei sofortigem Bankeinzug im Abbuchungsverfahren oder i. H. v. 1,0 % bei Zahlungseingang des Betrags auf einem Bankkonto der Pharmazeutika innerhalb von 14 Kalendertagen. Skonto bezieht sich auf den Warenwert zzgl. Umsatzsteuer nach Abzug etwaiger Rabatte. Überschreitet der Kunde das gewährte Zahlungsziel, wird der bei der Rechnungstellung in Abzug gebrachte Skontosatz zurückgerechnet.
Zahlungen haben nur dann befreiende Wirkung, wenn sie auf einem Bankkonto der Pharmazeutika vorbehaltlos gutgeschrieben werden.
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Pharmazeutika ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller - auch künftiger - Verbindlichkeiten durch den Kunden Eigentum der Pharmazeutika. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Pharmazeutika. Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der Pharmazeutika hinweisen und Pharmazeutika unverzüglich informieren, damit Pharmazeutika ihre Eigentumsrechte geltend machen kann.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten. Der Kunde tritt seine Rechte hieraus, sowie sonstige Ansprüche, die ihm wegen Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware zustehen, im Voraus in voller Höhe an Pharmazeutika ab, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Insbesondere tritt der Kunde alle Ansprüche aus eingereichten Rezepten gegen die Kranken- und Ersatzkassen, sowie die Abrechnungsstellen an Pharmazeutika ab. Bei Veräußerung von vermengten Waren erfolgt die Abtretung in der Höhe, die dem Eigentumsanteil der Pharmazeutika entspricht. Pharmazeutika wird die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei Pharmazeutika.
8. Haftung
Pharmazeutika haftet für Schäden, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Pharmazeutika, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässigem Verhalten (einschließlich der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht), ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung von Pharmazeutika ist ausgeschlossen.
Pharmazeutika übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferten Waren für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
9. Datenverarbeitung
Pharmazeutika wird die auf Grund der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Kundendaten, gleich ob sie von dem Kunden selbst oder von Dritten stammen, i. S. d. Datenschutzgesetzes verarbeiten.
10. Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Teilunwirksamkeit
Gerichtsstand ist Stuttgart. Pharmazeutika ist jedoch berechtigt, den Geschäftssitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisun-gen auf andere Rechtsordnungen oder internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Pharmazeutika.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.