Guter Rat bei Lieferengpässen
Arzneimittellieferengpässe stellen Apotheken vor große Herausforderungen – doch es gibt zahlreiche Informationsquellen, um die Nichtverfügbarkeit von Medikamenten zu überprüfen und schnell handeln zu können.
Beiträge, Themen und Infos rund um die Arzneimittelversorgung und Einzelimporte nach § 73.3 AMG für Deutschland
Arzneimittellieferengpässe stellen Apotheken vor große Herausforderungen – doch es gibt zahlreiche Informationsquellen, um die Nichtverfügbarkeit von Medikamenten zu überprüfen und schnell handeln zu können.
Der einfachste Weg, um Retaxationen bei Einzelimporten zu vermeiden, ist die frühzeitige Kommunikation mit der Krankenkasse und die Einholung einer Genehmigung.
Ein akuter Lieferengpass von Kochsalzlösung bringt deutsche Krankenhäuser in Bedrängnis. Erleichterte Importregelungen und Einzelimporte nach § 73.3 AMG, bieten eine Lösung.
Die Gesundheit der Menschen ist unser Antrieb – dabei zählt jeder Einzelfall und genau dafür gibt es die Möglichkeit der Einzelimporte nach § 73.3 AMG.
Seltene Erkrankungen und zielgenaue Behandlungsmoglichkeiten bedürfen auch besonderer Arzneimittel. Paragraph 73.3 AMG ermöglicht den Import von Arzneimitteln, die in Deutschland nicht zugelassen sind
Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind in Deutschland in den letzten Jahren zu einem wachsenden Problem geworden, und auch im Jahr 2024 ist die Situation weiterhin angespannt.
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