Einzelimporte nach §73.3 AMG lindern Engpässe
Kochsalzlösung? Lieferbar!
Lieferengpass für Kochsalzlösung in Deutschland: Was das für Krankenhäuser bedeutet und wie Einzelimporte helfen können.
In letzter Zeit ist es in Deutschland zu einem akuten Lieferengpass von Kochsalzlösungen gekommen. Diese scheinbar einfache, aber lebenswichtige Flüssigkeit ist eine Grundvoraussetzung für eine Vielzahl von medizinischen Behandlungen – von der Wundreinigung über Infusionen bis hin zur Anwendung bei Operationen. Der Mangel hat weitreichende Konsequenzen, insbesondere für Krankenhäuser, die auf eine stabile Versorgung angewiesen sind.
Die Folgen für Krankenhäuser
Der aktuelle Lieferengpass betrifft vor allem Krankenhäuser, die Kochsalzlösung täglich in großen Mengen benötigen. Ohne diese Lösung können viele standardisierte medizinische Verfahren nicht wie gewohnt durchgeführt werden, was zu Verzögerungen bei Operationen und Behandlungen führt. In Notfällen, bei denen eine schnelle Flüssigkeitszufuhr entscheidend ist, könnte der Mangel sogar lebensbedrohliche Situationen schaffen.
Das Robert-Koch-Institut und andere Fachstellen haben bereits Empfehlungen herausgegeben, wie mit den verbleibenden Beständen haushälterisch umgegangen werden kann. Trotzdem reicht dies nicht aus, um den Bedarf zu decken.
Importregelungen und Stellungnahme von Karl Lauterbach
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Dringlichkeit des Problems erkannt und bereits Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu entschärfen. In einem kürzlichen Statement betonte er:
„Wir arbeiten intensiv daran, den Lieferengpass durch die erleichterte Einfuhr von Kochsalzlösungen aus dem Ausland zu bewältigen. Genehmigungen werden vereinfacht und der Prozess der Einlagerung beschleunigt. Wir wollen sicherstellen, dass Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen schnell und zuverlässig mit den benötigten Produkten versorgt werden.“
Die Bundesregierung hat die Importregelungen temporär gelockert, um schnelle Lösungen zu ermöglichen. Dies betrifft in solchen Fällen insbesondere die Erleichterung der Importregelungen für Arzneimittel, die in Deutschland vorübergehend nicht ausreichend verfügbar sind.
Einzelimporte durch die Pharmazeutika 73.3 GmbH: Ein Teil der Lösung!
Eine besondere Rolle in der aktuellen Lage spielen sogenannte Einzelimporte, die durch spezialisierte Firmen wie uns – der Pharmazeutika 73.3 GmbH – abgewickelt werden. Der § 73.3 des Arzneimittelgesetzes (AMG) ermöglicht schließlich unter anderem auch den Import von Arzneimitteln, die in Deutschland nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, also einem Lieferengpass unterliegen.
Wir haben uns bei Pharmazeutika darauf spezialisiert, über diesen gesetzlichen Rahmen fehlende Arzneimittel (wie unter anderem auch Kochsalzlösungen) aus Ländern zu importieren, die derzeit keinen Engpass erleben. Die sogenannten Einzelimporte können bei Versorgungskrisen eine entscheidende Entlastung bieten und in solchen Ausnahmefällen dürfen insbesondere Krankenhausversorgende-Apotheken auch größere Mengen über den Weg des „Einzelimports“ nach § 73.3 AMG beziehen.
Fazit
Der Lieferengpass für Kochsalzlösungen ist eine ernste Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem. Dank erleichterter Importregelungen und durch die Einbeziehung eines spezialisierten Import-Großhändlers (wie der Pharmazeutika 73.3 GmbH) gibt es jedoch zumindest eine Handhabe, um die Situation zu entschärfen. Die Maßnahmen der Bundesregierung erleichtern die Einfuhr und unsere Dienstleistung bietet stets eine pragmatische Möglichkeit, um die Versorgungssicherheit in Krankenhäusern zu verbessern und Engpass-Situationen zu minimieren.